Testudo kleinmanni LORTET, 1883 - Die Ägyptische Landschildkröte

Die faszinierende kleine Schönheit Nordafrikas und Israels

Status und Gefährdung

Das ursprüngliche Verbreitungsgebiet der Ägyptischen Landschildkröte erstreckte sich vor etwa 100 Jahren entlang eines schmalen, ca. 90km breiten Küstenstreifens von Libyen über Ägypten und die Halbinsel Sinai bis in die nördlichen Regionen der Negev-Wüste Israels. Im Laufe der Jahre wurde der Lebensraum von Testudo kleinmanni immer mehr von Menschenhand zerstört. Der Bau großer Hotelkomplexe, die Nutzung von Land für Weidevieh oder Militärstationen und -straßen sind Hauptursachen dieser Zerstörung des Lebensraumes. Aber auch das Absammeln tausender Exemplare für den Verkauf auf ägyptischen Märkten, in Tierläden oder für den illegalen Transport in die Welt haben die Populationen der Ägyptischen Landschildkröte derart dezimiert, dass heutzutage nur noch kleine Populationen in Libyen und Israel übrig geblieben sind. In Ägypten gelten die natürlichen Vorkommen mittlerweile als ausgestorben.

Im Jahr 1995 wurde die Ägyptische Landschildkröte unter den Schutz des Washingtoner Artenschutzabkommens (Kurz WA oder CITES-Convention On International Trade In Endangered Species of Wild Fauna and Flora) gestellt. Hier ist sie in Anhang 1 gelistet. In der IUCN Red List ist sie seit 2003 als "critically endangered" - vom Aussterben bedroht - eingestuft.

Schutz

Seit den 1990er Jahren wurden verschiedene Schutzprojekte in Ägypten zum Arterhalt durch Zuchtprogramme und Wiederansiedlung in geeigneten Habitaten ins Leben gerufen. Das Ehepaar Baha El Din gründete Mitte der 1990er Jahre das Schutzprojekt "TortoiseCare Egypt", Das Projekt arbeitet mittlerweile mit verschiedenen Parteien weltweit zusammen. Ziele sind unter anderem, das Bewusstsein für den Schutz der Tiere und ihres Lebensraumes in den Köpfen der Bevölkerung und Regierungen zu schärfen, dem illegalen Handel Einhalt zu gebieten, die noch vorhandenen geeigneten Habitate zu schützen und die aus den Nachzuchtprogrammen hervorgebrachten Tiere  erfolgreich wieder auszuwildern.

Derartige Projekte zur Wiederauswilderung laufen in Ägypten zum einen im Naturschutzgebiet El Omayed und auf der Halbinsel Sinai im Zaranik Naturschutzgebiet.

In Libyen setzt sich der "Libyan Wildlife Trust" für den Schutz verschiedener wildlebender Tiere ein, darunter auch Testudo kleinmanni.

Auch in anderen Teilen der Welt hat man sich dem Schutz und Arterhalt von Testudo kleinmanni verschrieben. In Großbritannien hat die Organisation "Tortoise Trust" ihren Sitz. Andy Highfield, führender Kopf des "Tortoise Trust", gelang 1994 die erste Nachzucht Ägyptischer Landschildkröten auf dem britischen Festland. Auf der Website der Organisation findet man viele nützliche Informationen rund um die verschiedensten Schildkrötenarten.

Die European Studbook Foundation (ESF) und die European Association for  Zoos and Aquariums (EAZA) arbeiten gemeinsam an einem Erhaltungszuchtprogramm. Dieses Programm wird durch den Zoo Rotterdam geführt.

Auch in Deutschland hält Testudo kleinmanni immer häufiger Einzug in die Herzen von Schildkrötenfreunden. Die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) bietet ebenfalls verschiedene Arbeitskreise an. Dennoch reichen die bisherigen Nachzuchten in Europa und der Welt noch immer nicht aus, um den illegalen Handel einzudämmen bzw. zu unterbinden.

Gesetzliche Bestimmungen

Wie schon unter "Status und Gefährdung" erwähnt, ist die Ägyptische Landschildkröte eine vom Aussterben bedrohte Art. Deshalb wurde sie unter den Schutz des Waschingtoner Artenschutzabkommens gestellt. Der Verkauf oder Erwerb von Tieren, die der Wildnis entnommen wurden, ist streng verboten. Der Handel ist nur mit Nachzuchten aus menschlicher Obhut erlaubt. Hierzu benötigen die Tiere entsprechende Papiere, die das zuständige Amt für Umwelt- und Naturschutz ausstellt. Jede Schildkröte im Bestand muss der Behörde gemeldet werden. Die notwendigen Formulare erhält man entweder dort oder als Formular-Download im Internet. Sobald ein neues Tier hinzu kommt, muss ebenfalls eine Bestandsveränderungsanzeige gemacht werden. Das trifft auch auf Tiere zu, die den Bestand verlassen haben oder verstorben sind. Zusätzlich ist der Halter verpflichtet, eine Fotodokumentation für jedes seiner Tiere anzulegen und fortzuführen. In welchen Zeiträumen bzw. in welchem Umfang die Fotodokumentation vorgenommen werden muss, erfährt man ebenfalls beim zuständigen Amt.

Beispiel einer Vermarktungsgenehmigung - CITES-Papiere mit Fotodokumentation*

*aus Datenschutzrechtlichen Gründen wurden Namen unkenntlich gemacht


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